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Bebauungsplan Nr. 13 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Samtens I und II“ der Gemeinde Samtens

Als Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz stellt die Gemeinde Samtens derzeit den Bebauungsplan Nr. 13 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Samtens I und II“ auf.

Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, hat der Bundestag mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Im Jahr 2030 sollen mindestens 80% des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, und bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung fast vollständig von erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, gilt es den Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin voranzutreiben, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine CO2 einsparende Methode für eine zukunftsgerechte Energiegewinnung zu erschließen.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat es sich zum erklärten Ziel gemacht, den benötigten Strom bis 2050 zu mindestens 80 Prozent durch die erneuerbaren Energien zu liefern. Dabei spielt Photovoltaik neben Windenergie eine entscheidende Rolle.