Bauleitplanung

Wir begleiten die Lenkung und Ordnung städtebaulicher Entwicklungen. Im zweistufigen formalen Verfahren – verankert im deutschen Baurecht – unterstützten wir Sie und Ihr Vorhaben umfassend, lösungsorientiert und diplomatisch.

In der vorbereitenden Bauleitplanung erstellen wir Flächennutzungspläne (FNP) und entwickeln so Vorgaben und Hinweise zur städtebaulichen Entwicklung. Dabei stimmen wir uns mit allen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) ab – Bauherren, Bewohner und Verwaltungsbehörden – und sichern so frühzeitig die Akzeptanz für nachhaltige Veränderungen.

Wir konzipieren Bebauungspläne (B-Plan) und regeln damit die Nutzung von Grund und Boden detailliert und verbindlich. Unser ganzheitlicher Blick unterstützt dabei entscheidend die Bebauungsvorgaben im Gleichgewicht mit anderen Zielstellungen. Dies ist für uns die Basis, auch abseits der behördlichen Vorgaben, die natürlichen Lebensgrundlagen langfristig zu entwickeln, zu schützen und zu sichern – und so eine breite Zustimmung zum Vorhaben herzustellen.

Auch abseits der formalen Planungswerkzeuge zu behördlichen Planungszielen, -vorgaben und zur Raumordnung beraten wir Sie kompetent bei der Erstellung von Entwicklungskonzeptionen, Raumordnungsverfahren und Machbarkeitsstudien. Im Fokus steht dabei die Prüfung der Verträglichkeit der geplanten Eingriffe, basierend auf den natürlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.



Unsere Leistungen umfassen:

  1. Flächennutzungspläne (FNP)
  2. vorgezogene Bebauungspläne (vb-Plan)
  3. Bebauungspläne (B-Plan)
  4. Entwicklungskonzeptionen
  5. städtebauliche Nutzungskonzepte
  6. Raumordnungsverfahren
  7. Machbarkeitsstudien