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Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 58 „Sportschwimmbad in Bergen auf Rügen“

Mit der Planung soll eine brach liegende Fläche des Stadtrandes als Baupotenzial zur Verdichtung des Stadtgebietes genutzt werden, um sie als Sport-, Gesundheits- und Sozialfläche zu entwickeln. Zudem soll eine Steigerung der Attraktivität des Stadtgebietes Rotensee geschaffen werden.

Im Rahmen des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 58 „Sportschwimmbad in Bergen auf Rügen“ wird die bauliche Entwicklung dem Sport, dem Sozialen und der Gesundheit dienender Anlagen inkl. Nebenanlagen auf drei Teilflächen im Geltungsbereich avisiert. Zur Erschließung gehören eine Stichstraße mit Wendemöglichkeit sowie den Anlagen zugehöriger Stellplätze für PKW, Busse und Fahrräder gemäß der Satzung der Stadt Bergen auf Rügen über die örtliche Bauvorschrift zur Herstellung notwendiger Stellplätze.

Kleinere Waldstreifen sorgen im Südwesten und Süden für eine Abschirmung der Wohnbebauung gegenüber den gewerblichen Nutzungen. Westlich der Großsiedlung Rotensee befindet sich eine ausgedehnte Brachfläche, die seit Jahren zur Umgestaltung in einen Landschaftspark vorgesehen ist. Die ausgewiesenen Räume sind wegen ihrer spezifischen Ausstattung mit natürlichen und / oder kulturhistorischen Potentialen gut geeignet, touristische Funktionen wahrzunehmen. In den Tourismusentwicklungsräumen sollen die Grundlagen für Freizeit und Erholung langfristig gesichert und die entsprechenden Angebote in vielfältigen, vorrangig ruhigen Formen ausgewogen entwickelt werden.

Lage der Fläche. (Quelle: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. 2020 – ohne Maßstab)

Die Verdichtung vorhandener Bauflächen, die Verwendung von Industriebrachen oder anderer bereits bebauter jedoch ungenutzter Flächen sowie von Altlaststandorten ist einer Neubebauung von unversiegelten Flächen vorzuziehen. Geplante Bauflächen sind durch Gestaltungs- und Grünfestsetzungen in das bestehende Landschafts- und Ortsbild und die vorhandenen Siedlungsstrukturen harmonisch einzubinden.