Ziel der Baumaßnahme war es, die beiden Tourismusschwerpunkte Ostseebad Binz und Prora miteinander entsprechend den städtebaulichen und raumordnerischen Zielen fußläufig und barrierefrei zu verbinden. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgte unter Berücksichtigung der raumordnerischen Ziele und der strukturellen, touristischen und baulichen Entwicklung von Prora sowie in Anlehnung an die Charta zum „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ der Vereinten Nationen, welche am 21. Dezember 2006 auch durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
Mit der Umsetzung der Maßnahme schaffte das Ostseebad Binz auch für Menschen mit Behinderungen die Voraussetzung eines barrierefreien Erlebens und Wahrnehmens eines einzigartigen Landschaftsraumes und Ostseestrandes sowie die Möglichkeit des Genusses weitestgehend aller Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Zu den besonderen Herausforderungen bei diesem Projekt zählten unter anderem die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung und Naturschutzgenehmigung (Ausnahmegenehmigung Biotopschutz, LSG „Ostrügen“, Küsten- und Gewässerschutzstreifen), die Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die Erwirkung einer Waldumwandlungsgenehmigung und die Bruchlastberechnung für großformatigen Natursteinplatten.
BAUHERR | Gemeinde Ostseebad Binz |
PLANUNGSZEIT | 2011 bis 2015 |
PLANUNGSLEISTUNG | Objektplanung nach HOAI Lph 1 bis 9 |
AUSFÜHRUNG | 08/2015 bis 07/2016 |
FLÄCHE | 6.600 m² |
BAUSUMME | 1.000.000 € |